Firmengründung in der Schweiz
Die Wirtschaft in der Schweiz wird zum großen Teil durch technologisch hervorstechenden Industriebereich und durch moderne, erfahrene und flexible Klein- und Mittelbetriebe geprägt. Aufgrund diesen Kriterien weist die schweizer Ökonomie viele Gemeinsamkeiten mit dem Nachbarn Deutschland auf. Allerdings besitzt die Schweiz auch eine Vielzahl von Nischenvorteilen, die sich bei einer Firmengründung langfristig als Vorteil erweisen können. Der Standort Schweiz bietet Unternehmern einen flexiblen Arbeitsmarkt, qualifizierte Arbeitskräfte, ein dichtes Forschungsnetzwerk, niedrige Unternehmenssteuern und einen zuverlässigen Finanzmarkt.
Im Hinblick auf eine Firmengründung existieren in der Schweiz verschiedene Rechtsformen. Die am meisten verbreieten Rechtsformen sind die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Einzelfirma.
Die in der Schweiz wichtigste Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft, deren Gründung an gewisse Bedingungen geknüpft sind. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) wird lediglich ein Gründeraktionär benötigt, der sowohl eine natürliche oder juristische Person sein kann. Das zur Gründung benötigte Aktienkapital einer AG beträgt mindestens CHF 100000. Der Name der AG ist frei wählbar, darf allerdings zu keinen Täuschungen Anlass geben. Der Zusatz „AG“ muss dabei immer verwendet werden, da er Aufschluss über die Rechtsform einer Gesellschaft gibt. Das zentrale Entscheidungsorgan einer AG ist die Generalversammlung der Aktionäre. Zu ihren Aufgaben gehören die Wahl des Verwaltungsrates, das Festsetzen der Statuten und die Genehmigung der Jahresrechnung.