Mein Wirtschaftsblog...

Bürgerentlastungsgesetz für die private Krankenversicherung (PKV)

Die Beiträge auch zur PKV sind ab Januar 2010 höher abzugsfähig

Autor: Michael Berge von dewion.de

Nein, es ist kein Geschenk aus unserer neuen „Tigerentenregierung”, denn dieses Gesetz wurde noch unter der großen Koalition verabschiedet.

Ab dem 01.01.2010 jedenfalls sind die Beiträge zu gesetzlichen Kassen und auch zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Das klingt alles ganz gut, oder? Und ja: das ist wirklich etwas Gutes.

Das die Beiträge jedoch „in voller Höhe” von der Steuer abgesetzt werden können, ist (zumindest in der PKV) indirekt aber nicht ganz richtig.

Zuerst einmal sei festgehalten, dass nur die Prämien zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Steuer geltend gemacht werden können, nicht aber die Beiträge für ein versichertes Krankengeld in der GKV oder PKV.

Außerdem lassen sich die PKV-Prämien nur in der Höhe absetzen, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Mit anderen Worten: für PKV-Leistungen, die über die medizinische Grundversorgung der GKV hinausgehen, setzt das Finanzamt entsprechende Abschläge nach einem Punktesystem an. Dies können z. B. anteilige Prämien für eine Chefarztbehandlung oder eine Einzelzimmer-Unterbringung im Krankenhaus sein. Auch wenn ein PKV-Tarif höhere Zahnersatz-Leistungen als in der GKV vorsieht (und das tun fast alle), wird der Steuerabzug anteilig gemindert. Als Faustformel gilt, dass in den meisten Fällen zwischen 65 und 80 Prozent der tatsächlich gezahlten Beiträge steuerlich ansetzbar sind.

Beachten Sie bitte, dass Beitragsrückerstattungen, wie sie viele PKV-Tarife zahlen, gegengerechnet werden und den Steuertvorteil somit mindern. Vertraglich garantierte Rückerstattungen, wie es einige wenige PKV-Tarife garantieren, sind jedoch steuerunschädlich.

Bemerkung von dewion:

In unserem PKV-Vergleich wird die steuerliche Abzugsfähigkeit jedes einzelnen Tarifes bald integriert sein. Zurzeit aber haben uns die meisten Versicherer noch keine Zahlen dazu genannt.

Gleichzeitig werden die Vorsorgeaufwendungen ab 2010 steigen:
Für ledige Angestellte steigen diese von 1.500 EUR auf dann 1.900 EUR. Für ledige Selbstständige steigt der Betrag in gleichem Maße (auf dann 2.800 EUR). Für verheiratete sind die Grenzen jeweils doppelt so hoch.

Wichtig sind diese Grenzen in erster Linie für Menschen, welche für die Kranken- und Pflegeversicherung nur geringe Ausgaben haben. Grund: Wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Vorsorgeaufwendungen nicht ausschöpfen, können in die oben genannten Grenzen auch Prämien für andere Versicherungen hinzu gerechnet werden. Wenn hingegen die Kosten zur Kranken- und Pflegeversicherung über dem Höchstbetrag liegen, sind diese ab dem nächsten Jahr trotzdem in voller Höhe absetzbar. In dem Fall ist die Grenze praktisch aufgehoben und weitere Vorsorgeaufwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Finanzämter müssen übrigens überprüfen, ob die neue steuerliche Abzugsfähigkeit sich besser rechnet als der Steuervorteil, welcher sich aus den sog. Vorsorgeaufwendungen ergibt. Der Steuerabzug aus den Vorsorgeaufwendungen dürfte bei den meisten Leuten jedoch bereits ausgeschöpft sein, weil hierzu beispielsweise auch Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen oder Haftpflichtversicherungen zählen.

Fazit: die neue steuerliche Förderung wird sich für alle Steuerzahler bezahlt machen.

Ein Kommentar zu “Bürgerentlastungsgesetz für die private Krankenversicherung (PKV)”

Kommentieren