Firmengründung in der Schweiz
Die Wirtschaft in der Schweiz wird zum großen Teil durch technologisch hervorstechenden Industriebereich und durch moderne, erfahrene und flexible Klein- und Mittelbetriebe geprägt. Aufgrund diesen Kriterien weist die schweizer Ökonomie viele Gemeinsamkeiten mit dem Nachbarn Deutschland auf. Allerdings besitzt die Schweiz auch eine Vielzahl von Nischenvorteilen, die sich bei einer Firmengründung langfristig als Vorteil erweisen können. Der Standort Schweiz bietet Unternehmern einen flexiblen Arbeitsmarkt, qualifizierte Arbeitskräfte, ein dichtes Forschungsnetzwerk, niedrige Unternehmenssteuern und einen zuverlässigen Finanzmarkt.
Im Hinblick auf eine Firmengründung existieren in der Schweiz verschiedene Rechtsformen. Die am meisten verbreieten Rechtsformen sind die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Einzelfirma.
Die in der Schweiz wichtigste Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft, deren Gründung an gewisse Bedingungen geknüpft sind. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) wird lediglich ein Gründeraktionär benötigt, der sowohl eine natürliche oder juristische Person sein kann. Das zur Gründung benötigte Aktienkapital einer AG beträgt mindestens CHF 100000. Der Name der AG ist frei wählbar, darf allerdings zu keinen Täuschungen Anlass geben. Der Zusatz „AG“ muss dabei immer verwendet werden, da er Aufschluss über die Rechtsform einer Gesellschaft gibt. Das zentrale Entscheidungsorgan einer AG ist die Generalversammlung der Aktionäre. Zu ihren Aufgaben gehören die Wahl des Verwaltungsrates, das Festsetzen der Statuten und die Genehmigung der Jahresrechnung.
In den letzten Jahren hat die Gründung einer GmbH wesentlich an Bedeutung gewonnen und ist in der Schweiz zu einer attraktiven Unternehmensform geworden. Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung reicht ein Gründer aus. Dieser kann wie bei der AG eine natürliche oder juristische Person sein. Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens CHF 20000. Der Name ist frei wählbar, die Verfügbarkeit kann beim Zentralen Firmenregister nachgefragt werden. Der Zusatz GmbH ist in jedem Fall zwingend. Die Gesellschafterversammlung ist das wichtigste Organ einer GmbH und nimmt dieselben Aufgaben wie die Generalversammlung der Aktionäre wahr.
Die Einzelfirma ist eine Unternehmensform, bei dem die Firma alleine vom Inhaber geleitet wird. Als ausreichend für die Gründung einer Einzelfirma genügt in der Schweiz das Aufnehmen einer selbstständigen Tätigkeit. Für die Gründung muss kein Eigenkapital einbezahlt werden, der Firmeninhaber haftet mit seinem ganzen Privatvermögen. Der Geschäftsname der Einzelfirma muss zwingend aus dem Familiennamen des Inhabers bestehen, kann aber zusätzlich frei ergänzt werden. Der Einzelunternehmer muss die selbständige Erwerbstätigkeit allerdings bei der Ausgleichskasse melden. Die Einzelfirma muss ins Handelsregister eingetragen werden, wenn der Umsatz CHF 100000.- und mehr beträgt.
Die Verfassung in der Schweiz gestattet es in der Regel allen Personen, auch Ausländern, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen zu beteiligen. Eine Genehmigung durch die Behörde oder durch Kammern und Berufsverbände ist grundsätzlich nicht nötig. Für Ausländer ist in der Schweiz im Hinblick auf eine dauernde Geschäftsausübung jedoch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung nötig.
Keine Kommentare zu “Firmengründung in der Schweiz”
Kommentieren